Ihr Wahlrecht in einer anderen Gemeinde ausüben: So geht’s!

Die Wahlen zu den Gremien unserer Gemeinden stehen bevor, und wir möchten sicherstellen, dass jede und jeder Einzelne ihr oder sein Wahlrecht optimal ausüben kann. Manchmal wohnen wir zwar in einer Gemeinde, fühlen uns aber einer anderen stärker verbunden – sei es durch die Teilnahme an Gottesdiensten, ehrenamtliches Engagement oder persönliche Beziehungen. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, das Wahlrecht für die Kirchenvorstands- und Pastoralen Gremienwahlen in einer anderen Kirchengemeinde auszuüben.

Dies ist unkompliziert, erfordert jedoch einige Schritte und die Einhaltung wichtiger Fristen. Wir leiten Sie hier durch den Prozess, damit Sie Ihr Wahlrecht dort ausüben können, wo Ihr Herz Sie hinführt.

Wichtige Informationen auf einen Blick

Bevor wir ins Detail gehen, hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Aktives und passives Wahlrecht: Wenn Sie das aktive Wahlrecht (also das Recht zu wählen) in einer anderen Gemeinde ausüben möchten, üben Sie dort automatisch auch das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden) aus – und umgekehrt.
  • Getrennte Wahlen: Das Wahlrecht für den Kirchenvorstand und das Pastorale Gremium kann in unterschiedlichen Gemeinden ausgeübt werden. Wenn Sie also beispielsweise in Heilig Kreuz wohnen, aber beide Wahlrechte in Heilig Geist nutzen möchten, sind dies zwei getrennte Vorgänge, für die jeweils eigene Formulare benötigt werden.
  • Fristen beachten:
    • Für das passive Wahlrecht (wenn Sie sich zur Wahl stellen möchten) in einer anderen Gemeinde ist die Frist der 01. August 2025. Der Antrag muss jedoch deutlich früher gestellt werden!
    • Für das aktive Wahlrecht (wenn Sie nur wählen möchten) in einer anderen Gemeinde ist die Frist der 19. September 2025. Auch hier gilt: Den Antrag frühzeitig einreichen!

Ihr Weg zum Wahlrecht in der Wunschgemeinde

Der Prozess besteht immer aus zwei Hauptschritten: der Abmeldung in Ihrer Wohnortgemeinde und der Anmeldung in Ihrer Wunschgemeinde.

1. Abmeldung der Wahlberechtigung in Ihrer Wohnortgemeinde

Damit Sie in einer anderen Gemeinde wählen oder gewählt werden können, müssen Sie zunächst aus der Wählerliste Ihrer Wohnortgemeinde gestrichen werden. Was ist zu tun?

  1. Antrag ausfüllen: Sie erhalten in Ihrem Pfarrsekretariat einen „Antrag auf Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten“. Bitte füllen Sie diesen leserlich aus.
  2. Antrag einreichen: Geben Sie den ausgefüllten Antrag im Pfarrsekretariat Ihrer Wohnortgemeinde ab. Die Pfarrsekretärin leitet diesen dann intern weiter.
  3. Nachweis erhalten: Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie vom Pfarrsekretariat einen „Nachweis über die Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten“. Bewahren Sie diesen gut auf, Sie benötigen ihn für den nächsten Schritt!
    • Wichtig: Eine Kopie Ihres ausgefüllten Antrags und des Nachweises wird im Sekretariat Ihrer Wohnortgemeinde archiviert.

2. Anmeldung zur Wahl in Ihrer Wunschgemeinde

Nachdem Sie aus der Liste Ihrer Wohnortgemeinde gestrichen wurden, können Sie sich in Ihrer Wunschgemeinde zur Wahl anmelden. Was ist zu tun?

  1. Antrag auf Zulassung zur Wahl stellen: Wenden Sie sich an das Pfarrsekretariat Ihrer Wunschgemeinde, um den entsprechenden „Antrag auf Zulassung zur Wahl“ zu erhalten. Auch diesen füllen Sie bitte leserlich aus.
  2. Nachweis beifügen: Diesem Antrag muss der „Nachweis über die Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten“ im Original beigefügt werden, den Sie in Ihrer Wohnortgemeinde erhalten haben.
  3. Antrag dem Wahlvorstand vorlegen: Das Pfarrsekretariat Ihrer Wunschgemeinde übermittelt Ihren Antrag und den Nachweis dem Wahlvorstand. Dieser prüft die Unterlagen und unterschreibt den Antrag, sofern keine Bedenken bestehen.
  4. Bearbeitung und Archivierung: Nach Zustimmung des Wahlvorstands werden die Dokumente intern weitergeleitet. Die Originale Ihres Antrags und des Nachweises werden im Sekretariat Ihrer Wahlgemeinde archiviert.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Keine Sorge, falls Ihnen das alles zu komplex erscheint! Unsere Sekretariate sowie unser Fachbereich Verwaltungsleitungen und Außendienst steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Wir freuen uns darauf, Sie bei den Gremienwahlen begrüßen zu dürfen – egal in welcher Gemeinde Sie Ihre Stimme abgeben!